Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MoKer GbR

 

1. Allgemeines

1.1   Alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Moder GbR erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung   der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2  Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals    ausdrücklich vereinbart werden.

 1.3 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2.  Angebote, Aufträge, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Von uns abgegebene Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass sich aus dem konkreten Angebot etwas anderes ergibt. Eine abweichende Regelung aus dem Angebot geht diesen AGB vor. Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

2.2   Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

2.3  Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der MoKer GbR eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

2.4   Soweit Leistungen beim Kunden vor Ort ausgeführt werden, gelten die Reisezeiten als Arbeitszeit.

2.5   Ebenso ist die Fehlersuchzeit Arbeitszeit. Der zu belegende Aufwand wird dem Auftraggeber/Kunden in Rechnung gestellt, soweit keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen. Dies gilt auch für Fälle, in denen der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Auftrag während der Durchführung der Fehlersuche zurückgezogen wurde. Eine Weiterberechnung der Kosten erfolgt darüber hinaus für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde den vereinbarten Termin zur Fehlersuche schuldhaft versäumt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, geringere Kosten nachzuweisen.

2.6   Wir behalten uns vor, unsere Preise nach einer Frist von 4 Monaten ab Auftragsbestätigung den dann gehenden Lohn und Materialkosten anzupassen, es sei denn, es sind ausdrücklich Festpreise für die Dauer des Vertrages vereinbart.

2.7   Sollte aus bauseitigen Gründen eine kontinuierliche Montage nicht möglich sein, müssen wir die zusätzlichen An- und Abfahrten gesondert in Rechnung stellen.

3.   Leistungsenderungen

3.1  Ändert der Vertragspartner seinen Auftrag ganz oder teilweise ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Auftraggeber/Kunden zu bezahlen.

3.2  Für den Fall, dass ein schriftlich bestätigter Leistungstermin nicht eingehalten wird, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist dieser hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zum Rücktritt berechtigt.

3.3   Die Firma MoKer GbR ist berechtigt, übernommene Montageleistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

4. Gewährleistung

4.1  Wir sind nicht verpflichtet, vom Auftraggeber/Kunden ausgehändigte Unterlagen und Pläne auf ihre inhaltliche und technische Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieser ist von uns lediglich auf offensichtliche Fehler hinzuweisen.

4.2   Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn bei der Durchführung der Arbeiten an vom Kunden angewiesenes Material verwendet oder auf Anweisung des Kunden ein bestimmter Subunternehmer zugezogen wird. Dasselbe gilt, wenn uns der Kunde nicht rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften unterrichtet.

5.  Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Die Leistungen werden bei Bedarf ganz oder teilweise beim Auftraggeber/Kunden durchgeführt.

5.2  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma MoKer GbR zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist, insbesondere sind in seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich sind. Hilfsmittel wie z.B. Wasser, Strom, sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.3  
Der Auftraggeber hat rechtzeitig und unentgeltlich alle zur Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung zu stellen.

5.4  
Der Auftraggeber/ Kunde hat uns auf Verlangen in Montagenähe einen Lagerplatz zur Verfügung zu stellen, der gegen Diebstahl und Beschädigung gesichert ist.

6.  Geheimhaltungsverpflichtung, Datenschutz

6.1  Die Parteien verwenden alle Informationen, Daten und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt sind, sind sie vertraulich zu behandeln, auch nach Durchführung des Vertrages.

6.2  In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie z.B. dem Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet nach dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Virenscanner, Firewall, Passwortschutz bei Daten) Vorsorge zu treffen, dass Dritte nicht in den Besitz vertraulicher Daten gelangen.

6.3  Der Firma MoKer GbR ist es gestattet, alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.

7.   Unterlagen  

7.1 An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen etc. behalten wir uns ein eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn es liegt eine schriftliche Zustimmung durch uns vor. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere, insbesondere kundenindividuell erstellte Unterlagen sind auf Verlangen hin unverzüglich zurückzugeben für den Fall, dass uns der Auftrag nicht erteilt wird.

8.   Prüfung unserer Arbeiten

8.1 Der Kunde hat 
unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, nachdem wir ihm den Abschluss der Arbeiten mitgeteilt haben, die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und zu testieren. Mängel sind schriftlich anzuzeigen. 

8.2 
Werden keine Mängel angezeigt, gilt unsere Leistung als genehmigt, es sei denn , es handelt sich um versteckte Mängel. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt unsere Leistung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.  

9.   Kündigung

9.1 Kündigt der Auftraggeber/Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme der beauftragten Leistung, so ist er verpflichtet, 10 % der Auftragssumme an die Firma MoKer GbR zu zahlen.

9.2  Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass uns höhere Kosten entstanden sind, welche dann vom Auftraggeber/Kunden zu zahlen sind.

9.3  Der Auftraggeber/Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.










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